05. August 2022

Besoldungsklage

Wir haben gekämpft, geklagt, gewonnen ! Nun kommen die ersten Schritte der Umsetzung. Polizeibeamte bekommen mehr Geld!

Mit einer soliden Gewerkschaftsarbeit, einem Expertengutachten und Durchhaltewillen hat die DPolG über ihren Dachverband dbb gegen die Besoldungspraxis des Landes Hessen gekämpft, geklagt und gewonnen. Nun hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Innenminister Peter Beuth (CDU) die ersten Schritte der Umsetzung vorgestellt.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Hessen sieht es positiv, dass die Landesregierung nun endlich Maßnahmen ergreift um den fortwährenden Rechts- und Verfassungsbruch ein Ende zu setzten.  

Dieses hätte schon viel früher passieren können, und erhebliche Kosten hätten dem Landeshaushalt erspart werden können, wenn der Innenminister unsere Bedenken und Mahnungen ernst genommen hätte.  

Wir als auch unser Dachverband, der Deutsche Beamtenbund (dbb) Hessen haben frühzeitig gewarnt, dass Nullrunde und Lohndiktat nicht rechtens sind und die verfassungsgemäße Besoldung nicht gegeben ist. 

Die stellv. Landesvorsitzende Tanja Maruhn sieht die nun vorgestellten Maßnahmen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.  

„Besonders freuen wir uns, dass die Landesregierung unter Boris Rhein (CDU), keine Winkelzüge oder Ausflüchte, wie eine Zulage oder Einmalzahlungstaktik ins Spiel bringt.“ sagt sie. 

Die Erhöhung des Grundgehaltes ist der einzig vertretbare Schritt um Recht und Gesetz Genüge zu tun. 

Die Regierung will die Besoldung und Versorgung zum 01.04.23 und 01.01.24 um jeweils 3 % erhöhen. 

Auch die Familienzuschläge werden zum 01.04.2023 für die ersten beiden Kinder um 100€ und ab dem dritten Kind um 300 € erhöht. Es gibt noch weitere Zugeständnisse der Regierung, diese liegen als PM der Regierung hier vor: PM

 

„Ein positives Zeichen im Rahmen der neuen Fehler- und Führungskultur wäre es, wenn Innenminister Peter Beuth (CDU) nun auch in Sachen Entschädigungszahlungen klare Kante, im Sinne der geschädigten Mitarbeiter zeigt.“  sagt Alexander Glunz, Geschäftsführer der DPolG in Hessen. 

Es darf nicht vergessen werden, dass tausende Polizeibeamte Widerspruch gegen die Besoldung der Landesregierung eingelegt haben und ihnen ggf. Ersatzansprüche zustehen. Die DPolG Hessen hatte frühzeitig als einzige Gewerkschaft im Polizeibereich ihre Mitglieder dauerhaft aufgefordert diesen Widerspruch einzulegen. Dieses zahlt sich nun hoffentlich aus.  

Tausende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte leisten Tag und Nacht gefährliche und anspruchsvolle Dienste für unser aller Sicherheit. Dies muss auch ordnungsgemäß bezahlt werden! 

Zum Abschluss wollen wir erwähnen, dass es noch einen Vorlagebeschluß beim BfVG gibt. Der Beschluss des VGH Kassel ist also noch nicht rechtskräftig. Dennoch hat die Landesregierung eingesehen, dass die Rechtsauffassung der DPolG die Richtige ist und die ersten Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das erkennen wir lobend an. Aber wir erwarten auch, dass jetzt zeitnah Entschädigt wird.

Weiteres zum Thema und die Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes (dbb) auf dessen Homepage:

Homepage-dbb-Hessen

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