20. Februar 2018

Ablehnung von Frankfurter Gericht bei eigene Anfahrt mit Verweis auf LandesTicket

Wahlfreiheit des Verkehrsmittels zum Gerichtstermin hat weiterhin Bestand !

Die DPolG Hessen wurde im Januar davon unterrichtet, dass einer Kollegin die Kosten für die Fahrt zu einem Gerichtstermin in Frankfurt mit dem Hinweis auf das LandesTicket Hessen durch die Justizbeamtin verweigert wurde. 

Daraufhin wurden durch den Landesvorsitzenden Lars Maruhn die Hessische Ministerin der Justiz Frau Eva Kühne-Hörmann und der Hessische Minister für Inneres und Sport Peter Beuth kontaktiert. Beiden wurde der Fall geschildert und um eine Klärung ersucht.

Durch Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann wurde heute mitgeteilt, dass der Sachverhalt geprüft wurde. 

Es ist festzustellen, dass die grundsätzliche Wahlfreiheit des Verkehrsmittels und des Reiseweges, trotz des LandesTicket, nach wie vor Bestand hat.

Die Staatsministerin entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des Sachverhalts über die grundsätzliche Erstattung der Fahrtkosten informieren.

Sollten weitere Kolleginnen und Kollegen von der Fehlinterpretation des LandesTickets betroffen sein, sind wir auch bei diesen Fällen behilflich.

Sicher ist das Ergebnis als selbstverständlich anzusehen, jedoch haben wir gerade in der jüngsten zurückliegenden Zeit festgestellt, dass oftmals nur der Klageweg zu Ergebnissen führt. Es geht auch anders und alle Beteiligten gewinnen durch diese Entscheidung.  

Aus den Gründen möchten wir uns als DPolG Hessen für das schnelle und unkomplizierte Handeln bei Justizministerin Eva Kühne-Hörmann bedanken. Gleichfalls möchten wir Dank in das Innenministerium senden, auch dort wurde die Angelegenheit entsprechend begleitet und mit dem zuständigen Justizministerium thematisiert.   

 

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