21. November 2016

DPolG Hessen

Gilt nicht für Niqab- und Burka-Trägerinnen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es gibt wohl kaum eine grundsätzliche, gesellschaftspolitische oder juristische Errungenschaft, die in der jüngsten Vergangenheit nicht intensiv hinterfragt und völlig unbegründet einem öffentlichen Diskurs ausgeliefert war.

In unserer westlichen Welt sind wir seit Generationen so ausgelegt, dass wir in unserem täglichen Zusammenleben stets Menschen begegnen möchten, deren Gesicht wir erkennen können.

In allen Bereichen stellen wir Maskierung und Vermummung als verboten oder strikt nicht wünschenswert dar.

Jeder Demo-Teilnehmer weiß das, jeder Motorradfahrer, der eine Tankstelle betritt, weiß das.

In vielen Bereichen, nicht nur des Privatlebens, spielt die selbstverständliche Möglichkeit, das Gesicht des Gegenübers sehen zu können, eine zentrale Rolle.

So z. B.
- vor Gericht
- bei polizeilichen Vernehmungen                                                                                                                        - bei Vertragsverhandlungen und -unterzeichnungen
-  im Straßenverkehr aus Sicherheitsaspekten
- bei der Feststellung der Fahrtüchtigkeit oder der Begründung des Verdachts des Gegenteils
- bei der Begründung oder Ausräumung des Verdachts, unter Einfluss von Drogen zu stehen
- und bei unzähligen anderen Gelegenheiten.
Auch in vielen anderen Lebensbereichen betrachten die Erkennbarkeit des Gesichts von Menschen als selbstverständlich.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum zielt auf Gesichtserkennung ab, Fahndungsfotos zeigen Gesichter, Radarfotos werden mit dem Ziel gemacht, möglichst unverkennbar das Gesicht des Fahrers abzulichten usw. usw.

Die sichere Teilnahme am öffentlichen Verkehr in jedweder Form (als Fußgänger, Radfahrer oder gar Kfz.-Führer) setzt die Fähigkeit zu uneingeschränkter Rundumwahrnehmung voraus.
Seit Jahrzehnten galt all’ das bei uns ohne Wenn und Aber!
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich nicht nur nicht daran gewöhnt, sondern sie sind -zu Recht- befremdet und beängstigt, wenn sie Menschen begegnen, deren Gesicht sie nicht sehen können.
Aber mit vielen anderen Problemen, die wir im Zuge der Zuwanderung von Muslimen diskutieren, wird nun auch diese Selbstverständlichkeit erheblich in Frage gestellt.
Auf einmal müssen wir uns rechtfertigen, wenn wir die einleitend dargestellten Gründe vortragen.
Auf einmal soll es normal sein, dass sich bei uns Frauen (derzeit beschränkt sich die Diskussion auf Frauen, denn der mögliche Missbrauch beispielsweise durch männliche Straf- oder Attentäter wird noch nicht thematisiert) unter dem Deckmantel (wie passend...) der Religionsfreiheit vollständig verhüllen.
Die politische Diskussion geht bislang in die Richtung, dass man erst mal kein generelles Verbot regeln will, sondern nur besonders sensible Bereiche (bspw. vor Gericht) mit einem Verbot erfassen möchte.
Dieses Verhalten erinnert mich –auch wenn der Vergleich natürlich hinkt– an den Umgang mit Drohnen!
Als ich zum ersten mal davon hörte, dass man private Drohnen zulassen wird, dass Amazon sogar beabsichtigt, eine Genehmigung zur Zustellung seiner Pakete mittels Drohnen anstrebt, habe ich nur den Kopf geschüttelt.
Ich habe mir gedacht, was sind das denn für Phantasten, die so was ernsthaft vorhaben. Das können doch Gesetzgeber niemals erlauben...
Man denke an die Gefahren durch außer Kontrolle geratene Drohnen, an missbräuchlich oder kriminell eingesetzte Drohen, an die Aushöhlung des Datenschutzes, die Gefährdung der zivilen Luftfahrt, die ungeahnten Möglichkeiten für Terroristen. Die müssen sich jetzt keine aufwändigen Pläne mehr ausdenken, um tausende Besucher des „Stade de Paris“ in Gefahr zu bringen. Das können sie ab sofort mit einer privaten Drohne erledigen, quasi ganz bequem vom Wohnzimmer aus mittels Fernsteuerung. Schon verrückt, dass da niemand von Anfang an drauf gekommen ist!
Jetzt sind schon Tausende von Drohen im privaten Flugbetrieb unterwegs. Die ersten „gefährlichen Begegnungen“ mit der Zivilluftfahrt sind schon vorgekommen.
Aber man muss ja auch ein bisschen abwägen: Der Spaß des einzelnen Drohnenbesitzers gegenüber dem Sicherheitsbedürfnis von vielleicht ‚nur‘ rund 400 Passagieren eines A 380 im Anflug auf Frankfurt...

Da kann man schon ins Nachdenken kommen...
Derzeit entwickelt sich gerade eine hochprofitable Industrie, die Methoden und Instrumente anbietet, um „unerwünschte Drohnen“ wieder vom Himmel zu holen...
Einfach nur verrückt!
Aber wie gesagt, der Vergleich hinkt erst einmal.
Ein bisschen vergleichbar ist die Sache mit den Drohnen und der Debatte um Niqab und Burka aber schon.
Denn auch hier eiert man statt eines strikten Verbots von Anfang an erst mal rum.
Man tut erst mal so, als würde sich das Problem von alleine lösen oder aufgrund geringer Zahlen bedeutungslos werden oder bleiben...um dann alsbald gezwungenermaßen festzustellen, dass das nicht der Fall war, man aber jetzt –aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklung– nur noch sehr eingeschränkt der Entwicklung hinterherrennen könne!
Auch wenn in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft grundsätzlich alles diskutiert werden kann, gibt es Grenzen. Nämlich die des geltenden Rechts.
Sie entziehen sich abschließend der öffentlichen Debatte, weil sie selbstverständlich und unumstößlich sind, weil sie –wenn wir anfangen, sie zu diskutieren– unser gesamtes freiheitlich-demokratisches Selbstverständnis in Frage stellen würden.
Das muss auch gelten jenseits der Frage, ob es sich nun beim Tragen von Burka oder Niqab aus Sicht der Träger/innen und der dahinter stehenden „Ideologie“ um Diskriminierung von Frauen, um ein Symbol der Glaubensfreiheit oder worum auch immer handeln mag.
Und dennoch:
Die ersten „Echtfälle“ haben wir schon, der erste Dammbruch ist bereits geschehen.
Zumindest einmal ist es vorgekommen, dass sich eine Muslima vor Gericht mit Erfolg weigerte, ihre Verschleierung abzulegen. Der Richter verzichtete darauf, die Sache zu eskalieren.
Damit war es geschehen!
Was werden Polizisten tun, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle oder einer Fahndung auf jemanden treffen, die/den sie auffordern, das Gesicht zu zeigen, die/der sich aber weigert, die Verhüllung zu lüften???
Werden sie die Bedeckung dann zwangsweise herunterreißen (um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und sich der Gefahr des Rassismus aussetzen) oder darauf verzichten (und sich dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt aussetzen)???

Frankfurt gibt es schon einen Mann, der hie und da Burka trägt. Einfach so.
Mal sehen, wann der erste Bankräuber auf diese Masche kommt?
Mal sehen, wann die ersten Vollverschleierten (Frau oder Mann) bei Versammlungen auftreten, ohne weitere Straftaten zu begehen und mal sehen, wie der Staat damit umgeht?
Wollen wir die Beantwortung dieser Fragen auch wieder auf die übertragen, die ihr aufgrund der realen Welt nicht entfliehen können? Also auf die Polizistinnen und Polizisten vor Ort???
Oder ist die Politik hier mit ohnehin schon erheblicher Verspätung bereit, klare Verhältnisse zu schaffen???
Bleiben wir also weiter verrückt...oder sehen wir der Realität ins Auge???


Mit freundlichen Grüßen
Heini SCHMITT
Landesvorsitzender

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